Appontes GmbH, Rottweil (im Folgenden „Anbieter“), für den Dienst „Appontes AI Connector“ (Vermittlung über appontes.ai)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Appontes AI Connectors. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistung
(1) Der Appontes AI Connector verbindet KI-Assistenten Dritter mit der Sage 100 des Kunden. Dazu stellt der Anbieter einen Connector zur Installation beim Kunden bereit und betreibt einen Vermittlungsdienst (Relay) unter appontes.ai.
(2) Nicht Gegenstand des Vertrags sind die KI-Assistenten selbst, die Sage 100 und deren Lizenzen. Für diese gelten die Bedingungen ihrer jeweiligen Anbieter.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und dem Abschluss eines Abonnements in der Verwaltung zustande oder mit einer Bestellung direkt beim Anbieter (Bestellformular, Angebot, E-Mail) und deren Bestätigung.
(2) Neue Kunden können den Appontes AI Connector 14 Tage kostenlos mit bis zu 5 Benutzern testen. Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Paket in der Verwaltung ausdrücklich abschließt oder beim Anbieter bestellt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket (Insights, Business, Enterprise). Es gelten die Preise auf appontes.ai/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, jeweils zzgl. gesetzlicher USt. Jedes Paket umfasst eine Höchstzahl an Benutzern; Benutzer ist jeder Sage-Benutzer, der sich über einen KI-Assistenten mit dem Appontes AI Connector verbindet.
(2) Insights und Business gelten für einen Mandanten der Sage 100. Jeder weitere Mandant wird mit 50 % des Paketpreises berechnet. Enterprise umfasst beliebig viele Benutzer, Datenbanken und Mandanten im vereinbarten Umfang.
(3) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig. Bei Abschluss in der Verwaltung erfolgt die Abrechnung über den Zahlungsdienstleister Stripe; Wechsel des Pakets oder der Zahl der Mandanten während der Laufzeit werden anteilig verrechnet. Bei Bestellung direkt beim Anbieter erhält der Kunde eine Rechnung. Sind alle Benutzer des Pakets belegt, können sich weitere Benutzer erst verbinden, wenn der Kunde Plätze freigibt oder ein größeres Paket wählt.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt in der Verwaltung oder in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Relays, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu, soweit nicht gesondert vereinbart ([Platzhalter SLA]). Wartungen kündigt er nach Möglichkeit vorher an. Für die Verfügbarkeit der KI-Assistenten, der Sage 100 und der Internetverbindung des Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verfügt über gültige Lizenzen der Sage 100 und der genutzten KI-Assistenten.
(2) Er vergibt Rechte in der Sage 100 und im Appontes AI Connector so, dass Benutzer und Assistenten nur auf die Daten zugreifen, die sie benötigen. Er hält Zugangsdaten geheim.
(3) Er hält den Connector auf einem aktuellen Stand und betreibt ihn auf einem ausreichend gesicherten Server.
(4) Er entscheidet in eigener Verantwortung, welche Daten er an welchen KI-Assistenten übermittelt, und schließt dafür bei Bedarf eigene Verträge mit dessen Anbieter.
§ 8 Hinweis zu KI-Ergebnissen
KI-Assistenten können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Kunde prüft Ergebnisse und insbesondere schreibende Aktionen (z. B. Belege, Buchungen, Mails), bevor er sich auf sie verlässt. Die KI-Assistenten werden von Dritten betrieben. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, wie sie Anfragen ausführen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Bei einem Widerspruch kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [Platzhalter Gerichtsstand, z. B. Rottweil].
Stand: [Platzhalter Datum]